Internationales Steuerrecht
Die zunehmende Ausrichtung wirtschaftlicher Aktivitäten
auf internationale Märkte sowie die Aussichten, für
Investitionen im Ausland rechtliche und steuerliche
Vergünstigungen zu erlangen, erfordern eine frühzeitige
Beratung über die steuerlichen Auswirkungen solcher
Tätigkeiten. Da natürliche Personen, Personengesell-
schaften, Kapitalgesellschaften und andere Personen-
vereinigungen in den meisten Ländern unterschiedlich
besteuert werden, sind umfassende Informationen über
die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und ihre
steuerlichen Folgen sowie eine sorgfältige Planung der
Durchführung dieser Aktivitäten erforderlich. Mit den meisten Wirtschaftsnationen hat die Bundesrepublik Deutschland Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen, deren Kenntnis und Auslegung für die steuerliche Optimierung internationaler Aktivitäten unabdingbar ist. Aber auch bei Ländern, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, gilt es, durch geeignete Gestaltungen eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Eine Auswahl unseres Beratungsangebots:
- Steueroptimale Gestaltung ausländischer Aktivitäten
- Rechtliche und steuerliche Beratung bei Wegzug oder Zuzug
- Ermittlung, Formulierung und Dokumentation von Verrechnungs-
preisabsprachen und Kostenumlagen im Unternehmensverband
- Gründung von Unternehmen, Zweigniederlassungen oder
Beteiligungsgesellschaften im Ausland
- Vermittlung rechtlicher und steuerlicher Beratung im Ausland
auf internationale Märkte sowie die Aussichten, für
Investitionen im Ausland rechtliche und steuerliche
Vergünstigungen zu erlangen, erfordern eine frühzeitige
Beratung über die steuerlichen Auswirkungen solcher
Tätigkeiten. Da natürliche Personen, Personengesell-
schaften, Kapitalgesellschaften und andere Personen-
vereinigungen in den meisten Ländern unterschiedlich
besteuert werden, sind umfassende Informationen über
die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und ihre
steuerlichen Folgen sowie eine sorgfältige Planung der
Durchführung dieser Aktivitäten erforderlich. Mit den meisten Wirtschaftsnationen hat die Bundesrepublik Deutschland Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen, deren Kenntnis und Auslegung für die steuerliche Optimierung internationaler Aktivitäten unabdingbar ist. Aber auch bei Ländern, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, gilt es, durch geeignete Gestaltungen eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Eine Auswahl unseres Beratungsangebots:
- Steueroptimale Gestaltung ausländischer Aktivitäten
- Rechtliche und steuerliche Beratung bei Wegzug oder Zuzug
- Ermittlung, Formulierung und Dokumentation von Verrechnungs-
preisabsprachen und Kostenumlagen im Unternehmensverband
- Gründung von Unternehmen, Zweigniederlassungen oder
Beteiligungsgesellschaften im Ausland
- Vermittlung rechtlicher und steuerlicher Beratung im Ausland


